EM Carbon

Artikel 1: Definitionen

EM Carbon mit Sitz in den Niederlanden, Deventer, Handelskammernummer:76844528 , wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.

Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.

Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.

Der Vertrag bedeutet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.

Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

Artikel 3: Bezahlung

Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Im Falle von Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung. Der Verkäufer bietet Firmen, die bei der Handelskammer registriert sind, die Möglichkeit, auf Rechnung zu kaufen. In diesem Fall sendet der Verkäufer eine Rechnung digital zu, die spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung zu begleichen ist.

Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Verkäufer zur Eintreibung übergehen. Die mit dieser Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Erstattung von außergerichtlichen Inkassokosten berechnet.

Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort einforderbar.

Wenn der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer verweigert, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis

Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt das Angebot.

Lieferfristen in Offerten sind indikativ und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis ohne die geschuldete Mehrwertsteuer und eventuelle andere staatliche Abgaben.

Artikel 5: Rücktrittsrecht

Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Rücktrittsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingegangen ist.

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seiner Spezifikation angefertigt werden, nur kurze Zeit haltbar sind und weil es sich meist um Hygieneprodukte handelt, gilt das Rücktrittsrecht nicht für geöffnete oder beschädigte Verpackungen.

Der Käufer kann ein Rücktrittsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher die Ware und die Verpackung pfleglich behandeln. Er wird die Ware nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies zur Beurteilung, ob er die Ware behalten will, erforderlich ist. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem mitgelieferten Zubehör und - wenn vernünftigerweise möglich - in der Original-Versandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, und zwar gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.

Artikel 6: Änderung des Vertrages

Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.

Einigen sich die Parteien darauf, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.

Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und / oder qualitative Folgen hat, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich informieren.

Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.

Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung die Folge von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.


Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang

Sobald der Kaufgegenstand beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb kürzester Zeit, zu untersuchen. Darüber hinaus hat der Käufer zu untersuchen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, zumindest aber, ob Qualität und Menge den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
Beanstandungen in Bezug auf Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware muss der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer einreichen.
Wird die Beanstandung innerhalb der Frist für begründet befunden, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
Geringfügige und / oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
Reklamationen, die ein bestimmtes Produkt betreffen, haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
Reklamationen werden nicht akzeptiert, nachdem der Käufer die Ware verarbeitet hat.
Artikel 9: Muster und Modelle

Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die zu liefernden Waren damit übereinstimmen müssen. Anders ist dies, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen soll.
Artikel 10: Lieferung

Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Lager/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer anfallen. (Achtung, wir montieren keine Teile)
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem ihm diese Waren vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er die Erteilung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern.
Wird die Ware ausgeliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen.
Benötigt der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Es handelt sich niemals um eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert darstellt. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11: Höhere Gewalt

Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, haftet er nicht für den vom Käufer erlittenen Schaden.
Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall jeder Umstand verstanden, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieunterbrechung, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien auch, dass Lieferanten, die zur Erfüllung des Vertrages vom Verkäufer abhängig sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu vertreten.
Tritt eine Situation im Sinne des Vorstehenden ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.


Artikel 12: Übertragung von Rechten

Rechte einer Vertragspartei können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die beim Verkäufer präsentierten Waren und die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten so lange einzustellen, bis der vereinbarte Teil doch noch bezahlt ist. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallende Ware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt worden, so steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird erst dann ausgeliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14: Haftung

Die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags ergeben, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung/en ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe des Selbstbehaltes gemäß der jeweiligen Police.
Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 15: Reklamationspflicht

Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der Lieferung unverzüglich an den Verkäufer zu melden. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, so dass der Verkäufer in der Lage ist, adäquat zu reagieren.
Wenn die Reklamation berechtigt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und eventuell zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien

Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, dass sie ohne Mängel funktioniert und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalendermonaten nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
Zweck der Garantie ist es, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in der Weise herzustellen, dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass der Verkäufer niemals für eine Garantieverletzung haftbar gemacht werden kann. berufen sich auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt sein können.
Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, den Kaufgegenstand für Zwecke zu verwenden, für die er nicht bestimmt ist.
Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache bezieht, beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.
Artikel 17: Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das niederländische Gericht ist zuständig.
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 18: Wahl des Gerichtsstandes

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Deventer vorgelegt.



EM Carbon

VAT/TAX-Nummer: NL003119290B09

COC-Nummer: 76844528

Bankkonto: NL 58 INGB 0008 1590 04